Abwärme erfassen im Betrieb
18. September 2024
Online - 15.00 - 16.30 Uhr
Spätestens zum 01.01.2025 müssen Unternehmen mit einem mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden im Jahr ihre Abwärmedaten auf der Abwärmeplattform eintragen. Nach einigen Verschiebungen ist dies die aktuell geltende Frist der Regelung aus dem Energieeffizienzgesetz. Mehr Informationen dazu finden Sie auch unter bfee-online.de.
Erfahren Sie in dieser digitalen Informationsveranstaltung, wie Sie dabei vorgehen können. Wir informieren Sie über die gesetzliche Pflicht zur Eintragung in die Abwärmeplattform gemäß den aktuellen Vorgaben und zeigen Ihnen einen effizienten Weg zur Erfassung und Darstellung der Abwärmemengen über ein dafür entwickeltes Tool.