Energie News

17.01.2017 | Energie-Förderprogramme 2017

Förderrichtlinie für Klimaschutz mit Kälte- und Klimaanlagen verlängert und aktualisiert.

Mit Beginn des neuen Jahres 2017 wird die Förderung für Klimaschutzprojekte an Kälte- und Klimaanlagen auf eine Festbetragsförderung umgestellt, deren Höhe von der Kälteleistung und der Anlagenart abhängt. Neu ist, dass auch kleine Kompressionsanlagen im Bereich zwei bis fünf Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme bezuschusst werden, wie sie beispielsweise in Kühlräumen von Restaurants oder zur Wärmeabfuhr elektrischer Schaltschränke zum Einsatz kommen.

Profitieren von der Richtlinie können beispielsweise Betreiber von Supermärkten, Kühlhäusern in Fruchthöfen und von Klimaanlagen in Verwaltungsgebäuden oder Krankenhäusern. Aber auch Bäcker, Metzger und andere Gewerke, die Kühlräume betreiben, können Anträge stellen.

Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. Januar 2017 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren.

Industrie- und Handelskammer Karlsruhe: Erfahren Sie mehr>>

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