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27.03.2026 | Balkonkraftwerk: Darf der Stromzähler rückwärts laufen?

Mehrere Gesetzespakete sollten dazu beitragen, den Kauf eines Balkonkraftwerkes attraktiver zu machen.

Wer sich seine erste Mini-Solaranlage anschaffen will, steht trotzdem vor vielen Fragen, eine davon: Darf der Stromzähler rückwärtslaufen?

Lange Zeit war die Einspeisung überschüssigen Stroms problematisch, wenn im Haushalt noch ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre verbaut war. Solche analogen Stromzähler mit Drehscheibe können sich bei Einspeisung rückwärts drehen und den Strombezug dadurch falsch erfassen. Das galt als rechtlich heikel, weil Steuern und Abgaben dann auf einer unzutreffenden Messgrundlage beruhten. Entsprechend stellt sich für Besitzer und Interessenten von Balkonkraftwerken die Frage, wie die Rechtslage heute ist.

Balkonkraftwerk mit Ferraris-Zähler: So ist die Gesetzeslage
Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai 2024 dürfen Balkonkraftwerke auch dort angeschlossen werden, wo die in die Jahre gekommenen Ferraris-Zähler verbaut sind – aber nur übergangsweise. Um den Austausch kümmert sich nach der Anmeldung der Anlage der Netzbetreiber ganz automatisch und ohne Zusatzkosten. Bis es so weit ist, wird der Stromverbrauch übergangsweise geschätzt.

Quelle: https://www.n-tv.de/shopping-und-service/Darf-der-Stromzaehler-noch-rueckwaerts-laufen-wenn-ein-Balkonkraftwerk-installiert-ist-article25032187.html

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