Energie News
02.01.2026 | Neuer Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-ups geht an den Start
Die Zusammenarbeit von Start-ups mit dem etablierten Mittelstand kann ein Erfolgsfaktor für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Baden-Württemberg sein. Um diese Kooperationen zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg das bewährte Förderprogramm der Innovationsgutscheine zum 01.01.2026 um die neue Förderlinie „Mittelstand trifft Start-ups“ erweitert.
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Technologien und Produkte von Start-ups einsetzen und ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Angebote der Start-ups in den Produkten und Dienstleistungen des KMU-Partners eingesetzt oder, nach innen gerichtet, neue Technologien und Innovationen in interne Prozesse und Verfahren integriert werden.
Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro und umfasst bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung erfolgt, wie für alle Innovationsgutscheine, über die L-Bank.
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Baden-Württemberg. Informationen zum Förderprogramm stellt die L-Bank bereit: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html

